FAQ`s

gut zu wissen

Wir benötigen die Heilmittelverordnung / Rezept Ihres Arztes / Zahnarztes. Zudem sind wir vom Gesetzgeber her verpflichtet, die Zuzahlung vor Beginn der Therapie einzuziehen.

Bei uns ist nur Barzahlung möglich. Auf Anfrage sind auch Rechnungen möglich.

Sollten Sie ohne Rezept unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, wird das nach unser Gebührenordnung (Aushang in der Praxis) abgerechnet.

Bitte bringen Sie ein Handtuch mit – gerne auch gute Laune.

Wir bitte um rechtzeitiges Erscheinen – im besten Falle 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

Selbstverständlich können Sie auch ohne Rezept zu uns kommen. Als sektorale Heilpraktikerin erfolgt die Abrechnung privat.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen schreiben vor, dass die Behandlung nicht später als 4 Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung begonnen werden darf. Ausnahmen sind Heilmittelverordnungen mit „dringlichem behandlungsbedarf“ und Verordnungen der Berufsgenossenschaften.

Private Verordnungen sind von dieser Gesetzesvorgabe ausgenommen.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, sind Sie verpflichtet 10 % der Behandlungkosten + 10 € pro Rezept selbst zu tragen.

Die Zuzahlungskosten sind vertraglich geregelt, variieren je nach Art der Behandlung und müssen bar bezahlt werden. Auf Anfrage auch auf Rechnung.

Vereinbaren Sie Ihre Termine gerne vorab telefonisch mit uns. Sollte unser Team in einer Behandlung sein, dann hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

0421.6900 6828

Sollten sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Absage (spätestens 24h vorher / Anrufbeantworter). Andere Patienten werden es Ihnen danken!

Wir bitte um rechtzeitiges Erscheinen – im besten Falle 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

Nach ärztlicher Verordnung behandeln wir Sie gerne auch zu Hause.

Alle unsere Therapieräume sind barrierefrei.

Gerne können Sie Ihr Handtuch bei uns – während der gesamten Behandlungsserie – deponieren.